
Masterstudiengänge
Berufsbegleitend Studieren an der WWU
Alle unsere Masterstudiengänge werden in Kooperation mit der Universität Münster angeboten. Grundlage ist ein so genanntes „Franchisemodell“ auf Basis einer Kooperationsvereinbarung zwischen Universität und WWU Weiterbildung im Rahmen von Private-Public-Partnerships, welche die Aufgabenbereiche regelt. Ihre rechtliche Grundlage findet diese Kooperation in § 66 Abs. 5 HG NRW und gemäß §§ 9 und 19 StudakVO (Studienakkreditierungsverordnung).
Die WWU Weiterbildung – als private Bildungseinrichtung - verpflichtet sich hierbei, den jeweiligen Studiengang auf der Grundlage der vom Fachbereichsrat der Fachdisziplin beschlossenen Prüfungsordnung zu planen, zu organisieren und durchzuführen. Dem jeweiligen kooperierenden Fachbereich obliegen gemäß Kooperationsvereinbarung insbesondere Entscheidungen über:
- Inhalt und Organisation des Curriculums,
- Zulassung, Anerkennung und Anrechnung,
- die Aufgabenstellung und Bewertung von Prüfungsleistungen,
- die Verwaltung von Prüfungs- und Studierendendaten,
- die anzuwendenden Verfahren der Qualitätssicherung sowie
- Kriterien und Verfahren über die Auswahl des Lehrpersonals.
Der jeweilige kooperierende Fachbereich bestimmt eine wissenschaftliche Leitung, die die fachliche Betreuung der Weiterbildung gewährleistet. Die Wissenschaftliche Leitung ist für die inhaltliche Fortentwicklung und die Sicherung des Qualitätsstandards des Studienganges zuständig und übernimmt einen Teil der Lehre . Bei der Wissenschaftlichen Leitung liegt die inhaltliche Verantwortlichkeit – in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Prüfungsausschusses mit ihren entsprechenden Zuständigkeiten bzw. den jeweiligen Modulbeauftragten.
Unsere Absolventen erhalten einen Mastertitel, verliehen von der Universität Münster. Die berufsbegleitendend erworbenen Masterabschlüsse sind denen aus den grundständigen Studiengängen hochschulrechtlich gleichgestellt.
Infoveranstaltungen
Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns: persönlich, telefonisch oder über Zoom.