Die WWU Weiterbildung wird zur Universität Münster Professional School - Wir haben einen neuen Namen! –
Master Accounting & Auditing

Bewerbung

Bewerbung

Für einen Studienstart zum 1. Mai sind die Bewerbungsunterlagen für diesen berufsbegleitenden  Masterstudiengang bis zum 30. November des Vorjahres schriftlich an folgende Adresse zu senden:

ASBM
Accounting School Bochum Münster gemeinnützige GmbH
Geschäftsführer: Dr. Andreas Bonse
GD 03/526
Universitätsstraße 150
44801 Bochum
Tel.: 0234 / 3225318
Email: andreas.bonse@rub.de

Gerne beraten wir Sie im Vorfeld über Zulassungsvoraussetzungen und Studienmodalitäten.

Zugangs­voraus­setzungen

Für den weiterbildenden Masterstudiengang Accounting and Auditing sind folgende Zugangsvoraussetzungen erforderlich:

  1. Erfolgreicher Abschluss eines fachlich einschlägigen wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern (z.B. Bachelor, Diplom, Staatsexamen).
  2. Nachweis der halbjährigen Praxiszeit in der Wirtschaftsprüfung gemäß § 3´Nr. 1 WPAnrV nach dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss und vor Studienstart.
     
  3. Erfolgreicher Abschluss einer schriftlichen Zugangsprüfung gemäß § 3 Nr. 2 WPAnrV: Zwei dreistündige Klausuren über die Themengebiete „Angewandte BWL/VWL“, „Wirtschaftsrecht“, „Steuerrecht“ und „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“. (Musterklausur 1, Musterklausur 2). Diese Literaturlisten werden zur Vorbereitung auf die Klausuren zur Verfügung gestellt.
     
  4. Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mündlichen Zugangsprüfung, die sich inhaltlich auf die Themengebiete „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“ und „Angewandte Betriebswirtschaftslehre“ bezieht.
     
  5. Nachweis besonderer Englischkenntnisse: Zum Nachweis besonderer Englischkenntnisse werden folgende Testergebnisse als ausreichend anerkannt, wobei die Testergebnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als zwei Jahre sein dürfen: TOEFL mit mindestens 79 Punkten oder TOEIC (listening and reading) mit mindestens 750 Punkten oder IELTS (Academic Version) mit mindestens 6,0 Punkten oder CAE/CPE mit mindestens Level C oder GMAT mit mindestens 650 Punkten. Auf Antrag und nach Einzelfallbeurteilung werden auch andere gängige Testverfahren sowie ein dokumentiertes englischsprachiges Auslandsstudium von zwei Jahren oder mindestens 120 ECTS anerkannt.

Zeitlicher Ablauf des Zugangsverfahrens

Resultierend aus dem jährlichen Start der Präsenzzeit zum 1. Mai ergibt sich folgender Zeitplan für das Zugangs- und Zulassungsverfahren:

Bewerbungsschluss 30.11. (Vorjahr)
Schriftliche Zugangsprüfungen erste Januarwoche
Mitteilung der Ergebnisse und Einladung zur mündlichen Zugangsprüfung bis Ende Januar
Mündliche Zugangsprüfungen Februar/März
Zulassungsmitteilung an die Bewerberinnen und Bewerber Ende März

Prüfungen & Abschluss

Sämtliche Module des Masterstudiengangs werden mit einer Prüfungsleistung abgeschlossen. Die entsprechenden Modulabschlussprüfungen bzw. – sofern mehrere modulbegleitende Teilprüfungen vorgesehen sind – die Modulteilprüfungen und deren Gewichtung für die Gesamtnote sind in den jeweiligen Modulbeschreibungen im Modulhandbuch angeführt. Die Auswahl der jeweiligen Prüfungsform orientiert sich dabei an den abzuprüfenden fachlichen Kompetenzen. Zudem sind die rechtlichen Vorgaben zur Anerkennung des Masterstudiengangs nach § 8a WPO berücksichtigt worden. Demnach müssen die Prüfungen zumindest in denjenigen Prüfungsgebieten, welche für das Wirtschaftsprüfungsexamen anerkannt werden sollen („Angewandte Betriebswirtschaftslehre/ Volkswirtschaftslehre“ und „Wirtschaftsrecht“) äquivalent zum Wirtschaftsprüfungsexamen sein. Dies betrifft neben den inhaltlichen Anforderungen auch die Prüfungsform sowie den Prüfungsumfang. Aus diesem Grund sind in den betreffenden Modulen – neben den bereits erläuterten mündlichen Prüfungen über das gesamte Prüfungsgebiet – Klausuren als Prüfungsform vorgesehen. Zudem entsprechen die Zeiten der verschiedenen Klausuren innerhalb eines Prüfungsgebiets in der Summe mindestens den Klausurzeiten im Wirtschaftsprüfungsexamen.

Die Modulabschlussprüfungen bzw. die modulbegleitenden Teilprüfungen innerhalb der Prüfungsgebiete „Steuerrecht“ und „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“ sehen überwiegend ebenfalls Klausuren als Prüfungsform vor. Zwar bedarf es in diesen Bereichen nicht der Äquivalenz zum Wirtschaftsprüfungsexamen, da diese Bereiche dort weiterhin abgeprüft werden. Jedoch soll der Masterstudiengang die Studierenden in diesen Gebieten adäquat auf das Berufsexamen vorbereiten. Um dies zu gewährleisten, sind überwiegend Klausuren als Prüfungsform vorgesehen, da auch im Wirtschaftsprüfungsexamen Klausuren zu schreiben sind.

Neben den Klausuren werden auch schriftliche Arbeiten sowie Präsentationen als Prüfungsformen angeboten. Innerhalb der Haus-, Seminar- und Masterarbeiten wird dabei nicht nur das wissenschaftliche Arbeiten trainiert, sondern auch Ausdruckskompetenzen sowie Kompetenzen im Zeitmanagement. Zudem sollen die vermittelten Präsentationskompetenzen die Studierenden u.a. auf den Kurzvortrag im mündlichen Wirtschaftsprüfungsexamen vorbereiten.

Teilnahmeentgelt

Die Studiengebühren für den Masterstudiengang Accounting and Auditing inkl. des sich anschließenden Repetitoriums betragen 32.000,- €.

Der Studiengang ist umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 22a UStG.