
Master Betriebswirtschaftliche Beratung
Zugangsvoraussetzungen und Bewerbung
Bewerber/-innen können zum Studiengang „Betriebswirtschaftliche Beratung“ zugelassen werden, wenn sie
- an einer Hochschule im In- oder im Ausland einen ersten einschlägigen berufsqualifizierenden Abschluss (z. B. Bachelor, Magister, Diplom, Staatsexamen) erworben haben und
- über eine einschlägige, mindestens einjährige Berufserfahrung in der Betriebswirtschaftlichen Beratung (z.B. als Steuerberater/-in, Finanzberater/-in, Unternehmensberater/-in oder Nachwuchs-Führungskraft) verfügen.
Die oben genannten Voraussetzungen sind schriftlich nachzuweisen.
Sollten Sie über eine abgeschlossene Steuerberaterprüfung verfügen, können Sie sich das erste Modul "Betriebswirtschaftliche Steuerlehre" anrechnen lassen.
Bitte füllen Sie zur Bewerbung eines unserer Anmeldeformulare aus und senden dieses zusammen mit allen notwendigen Unterlagen (Lebenslauf, beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses etc.) an die untenstehende Adresse. Nach einer Prüfung der Zugangsvoraussetzungen durch den Prüfungsausschuss und Erfüllung dieser, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung sowie den Zulassungsbescheid.
WWU Weiterbildung gemeinnützige GmbH
Masterstudium "Betriebswirtschaftliche Beratung"
Königsstr. 47
48143 Münster
Einschreibung
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer berufsbegleitenden Master- und Zertikatsstudiengänge haben den Status als Weiterbildungsstudierende der Universität Münster. Damit erhalten Sie eine persönliche Nutzerkennung, mit der Sie Zugriff auf die Online-Angebote haben, eine E-Mail-Adresse der Universität erhalten und sich einen Bibliotheksausweis ausstellen lassen können.
Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, sich als ordentliche Studierende an der Universität Münster einzuschreiben, um z. B. das Semesterticket (NRW-Ticket) nutzen zu können. Beachten Sie hierbei die Einschreibungsfristen und Semestergebühren der WWU.
Teilnahmeentgelt
Das Teilnahmeentgelt für den Masterstudiengang „Betriebswirtschaftliche Beratung“ beträgt 14.500 €.
Absolventinnen und Absolventen der Vorbereitungskurse auf die Steuerberaterprüfung des Studienwerks der Steuerberater e. V. erhalten einen Kooperationsrabatt auf dasTeilnahmeentgelt i. H. v. 2.000,00 €.
Im Teilnahmeentgelt enthalten sind die Kosten für die Teilnahme, die Prüfungen und die Seminarunterlagen. Diese werden den Teilnehmenden in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
Der Studiengang ist umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 21a (bb) UStG.
Fördermöglichkeiten
Finanzierung
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Kredite und Darlehen für Ihr Studium zu beantragen. Zum Beispiel bei der KfW Förderbank oder der DKB für bereits Studierende oder der Deutschen Bildung AG für berufsbegleitende Master- bzw. MBA-Studiengänge.
Unabhängig von staatlichen Vorgaben können Sie bei vielen Finanzinstituten einen Kredit zur Finanzierung Ihrer Ausbildung beantragen. Es gibt bereits viele Anbieter, die flexible Lösungen anbieten. Informieren Sie sich dazu bitte direkt bei den für Sie infrage kommenden Banken oder Sparkassen.
Eine Sondersituation ergibt sich für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, um diesen einen Übergang in einen zivilen Beruf zu erleichtern. Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr übernimmt Weiterbildungskosten je nach Voraussetzung komplett oder anteilig.
Steuerliche Aspekte
Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme an unseren Weiterbildungsangeboten entstehen, sind in der Regel in Form von "Werbungskosten" oder "Sonderausgaben" in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z. B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel.
Bitte beachten Sie: Steuerliche Fragen sind ein sehr dynamischer Bereich, mit dem sich die Finanzgerichte immer wieder befassen. Prüfen Sie in jedem Fall Ihre individuelle Situation und befragen Sie Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.