Die WWU Weiterbildung wird zur Universität Münster Professional School - Wir haben einen neuen Namen! –
Master Führung und Personalmanagement

Master Führung und Personal­management

Zugangsvoraus­setzungen und Bewerbungsprozess

Zugelassen werden Bewerber*innen,

  • die an einer Hochschule im In- oder Ausland einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss erworben haben (als ein erster berufsqualifizierender Abschluss werden anerkannt: Bachelor, Diplom, Master, Magister oder ein gleichwertiger Abschluss in einem wissenschaftlichen Studiengang an einer Hochschule; vergleichbare Abschlüsse an einer ausländischen Hochschule werden ebenfalls anerkannt) und
  • über eine mindestens einjährige Berufserfahrung verfügen.

Wenn Sie sich bei uns bewerben möchten, füllen Sie bitte unser Anmeldeformular aus und senden dieses unterschrieben zusammen mit einem tabellarischen Lebenslauf sowie einer beglaubigten Kopie Ihres (Fach-)Hochschulabschlusszeugnisses an die untenstehende Adresse. Nach einer Prüfung der Zugangsvoraussetzungen durch den Prüfungsausschuss und Erfüllung dieser, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung sowie den Zulassungsbescheid.

WWU Weiterbildung gemeinnützige GmbH
Masterstudium "Führung und Personalmanagement"
Königsstr. 47
48143 Münster

E-Mail: a.mueskens[at]uni-muenster.de

Anmeldeformular

Hier erhalten Sie das Anmeldeformular 

Ein Einstieg in das Studium ist flexibel im 1. Semester (Wintersemester 2023/24) zu Modul 1-4 möglich. Bewerbungsschluss ist jeweils 4 Wochen vor Modulbeginn. 

Einschreibung

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer berufsbegleitenden Master- und Zertikatsstudiengänge haben den Status als Weiterbildungsstudierende der Universität Münster. Damit erhalten Sie eine persönliche Nutzerkennung, mit der Sie Zugriff auf die Online-Angebote haben, eine E-Mail-Adresse der Universität erhalten und sich einen Bibliotheksausweis ausstellen lassen können.

Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, sich als ordentliche Studierende an der Universität Münster einzuschreiben, um z. B. das Semesterticket (NRW-Ticket) nutzen zu können. Beachten Sie hierbei die Einschreibungsfristen und Semestergebühren der WWU.

Teilnahme­entgelt

Das Teilnahmeentgelt für den Masterstudiengang „Führung und Personalmanagement“ beträgt 16.700,- €. Das Teilnahmeentgelt ist in 3 Raten zu zahlen, in Einzelfällen auch nach individuellem Zahlungsplan. Im Teilnahmeentgelt enthalten sind die Kosten für die Teilnahme, die Prüfungen und die Seminarunterlagen. Diese werden den Teilnehmenden in digitaler Form zur Verfügung gestellt. 

Der Studiengang ist umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 21a (bb) UStG.

Förder­möglichkeiten

Steuerliche Aspekte

Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme an unseren Weiterbildungsangeboten entstehen, sind in der Regel in Form von "Werbungskosten" oder "Sonderausgaben" in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z. B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel.
Bitte beachten Sie: Steuerliche Fragen sind ein sehr dynamischer Bereich, mit dem sich die Finanzgerichte immer wieder befassen. Prüfen Sie in jedem Fall Ihre individuelle Situation und befragen Sie Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

Finanzierung

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Kredite und Darlehen für Ihr Studium zu beantragen. Zum Beispiel bei der KfW Förderbank oder der DKB für bereits Studierende oder der  Deutschen Bildung AG für berufsbegleitende Master- bzw. MBA-Studiengänge.

Unabhängig von staatlichen Vorgaben können Sie bei vielen Finanzinstituten einen Kredit zur Finanzierung Ihrer Ausbildung beantragen. Es gibt bereits viele Anbieter, die flexible Lösungen anbieten. Informieren Sie sich dazu bitte direkt bei den für Sie infrage kommenden Banken oder Sparkassen.

Eine Sondersituation ergibt sich für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, um diesen einen Übergang in einen zivilen Beruf zu erleichtern. Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr übernimmt Weiterbildungskosten je nach Voraussetzung komplett oder anteilig.

Anrechnung und Anerkennung von Leistungen

Hier kommen Sie zu weiteren Informationen zur Möglichkeit der Anerkennung und Anrechnung von vorherigen Leistungen.