Bewerbung

Bewerbung

Zugangsvoraussetzungen

Auf Antrag können Bewerber/-innen zum Weiterbildungsstudiengang „E-Government“  zugelassen werden, die

  • an einer Hochschule im In- oder im Ausland einen ersten einschlägigen berufsqualifizierenden Abschluss erworben haben
  • und über mindestens 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung verfügen
  • die Prüfung zum Master „E-Government“ nicht endgültig nicht bestanden haben und hierüber eine entsprechende Erklärung abgeben.

Die genannten Voraussetzungen sind schriftlich nachzuweisen.

Für Bewerber/-innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, ist weitere Voraussetzung der schriftliche Nachweis von für die aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache. Der Nachweis wird gemäß den Bestimmungen der DSH-Prüfungsordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster erbracht; er ist nicht erforderlich für Bewerber/innen, deren Muttersprache Deutsch ist.

Als ein erster einschlägiger berufsqualifizierender Hochschulabschluss werden anerkannt:

  1. Bachelor in einem Studiengang an einer Hochschule mit mindestens 210 LP (z. B. in Wirtschaftswissenschaften, Verwaltungswissenschaften, Verwaltungsinformatik, Psychologie, Sozialwissenschaften, Naturwissenschaften etc.)
  2. Diplom, Master, Magister, Staatsexamen oder ein gleichwertiger Abschluss eines Hochschulstudiums mit mindestens 210 LP

In begründeten Fällen kann der Prüfungsausschuss eine Bewerberin/einen Bewerber aufgrund der Anrechnung besonderer nachgewiesener Qualifikationsleistungen, die von dieser/diesem in ihrer/seiner vorangehenden beruflichen Praxis erbracht worden sind, auch zulassen, wenn diese/-r einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworben hat, der weniger als 210 LP umfasst. In diesen Fällen können bis zu 30 LP angerechnet werden.

Vergleichbare Abschlüsse an einer ausländischen Hochschule werden ebenfalls anerkannt. Gute Englischkenntnisse sind förderlich.

Anmeldung

Wenn Sie sich bei uns bewerben möchten, füllen Sie bitte unser Anmeldeformular aus und senden dieses zusammen mit Ihrem Lebenslauf sowie einer beglaubigten Kopie Ihres Hochschulabschlusszeugnisses an die untenstehende Adresse. Nach einer Prüfung der Zugangsvoraussetzungen durch den Prüfungsausschuss erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung sowie den Zulassungsbescheid.

Bewerbungsfrist für den nächsten Durchgang des Masterstudiums E-Government: 25.09.2023

WWU Weiterbildung gemeinnützige GmbH
Masterstudium „E-Government“
Königsstr. 47
48143 Münster

E-Mail: mirela.genius(at)uni-muenster.de

Studierendenstatus

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer berufsbegleitenden Master- und Zertikatsstudiengänge haben den Status als Weiterbildungsstudierende der Universität Münster. Damit erhalten Sie eine persönliche Nutzerkennung, mit der Sie Zugriff auf die Online-Angebote haben, eine E-Mail-Adresse der Universität erhalten und sich einen Bibliotheksausweis ausstellen lassen können.

Teilnahmeentgelt

Das Teilnahmeentgelt für das Studium beträgt 13.700,- Euro.

Darin enthalten sind die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, die Seminarunterlagen sowie die Prüfungsleistungen.

Der Studiengang ist umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 21a (bb) UStG.

 

Der berufsbegleitende Master of Science E-Government an der Universität Münster erfüllt gemäß dem Prüfungsausschuss des Studiengangs E-Government den § 9 der Qualifizierungsverordnung - QualiVO LG2 allg Verw vom 04.11.2014 des Landes Nordrhein-Westfalen zur beruflichen Entwicklung durch Qualifizierung innerhalb der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.

Fördermöglichkeiten

Finanzierung

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Kredite und Darlehen für Ihr Studium zu beantragen. Zum Beispiel bei der KfW Förderbank oder der DKB für bereits Studierende oder der  Deutschen Bildung AG für berufsbegleitende Master- bzw. MBA-Studiengänge.

Unabhängig von staatlichen Vorgaben können Sie bei vielen Finanzinstituten einen Kredit zur Finanzierung Ihrer Ausbildung beantragen. Es gibt bereits viele Anbieter, die flexible Lösungen anbieten. Informieren Sie sich dazu bitte direkt bei den für Sie infrage kommenden Banken oder Sparkassen.

Eine Sondersituation ergibt sich für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, um diesen einen Übergang in einen zivilen Beruf zu erleichtern. Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr übernimmt Weiterbildungskosten je nach Voraussetzung komplett oder anteilig.

Steuerliche Aspekte

Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme an unseren Weiterbildungsangeboten entstehen, sind in der Regel in Form von "Werbungskosten" oder "Sonderausgaben" in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z. B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel.
Bitte beachten Sie: Steuerliche Fragen sind ein sehr dynamischer Bereich, mit dem sich die Finanzgerichte immer wieder befassen. Prüfen Sie in jedem Fall Ihre individuelle Situation und befragen Sie Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.