Die WWU Weiterbildung wird zur Universität Münster Professional School - Wir haben einen neuen Namen! –
MBA Management in der Medizin

Bewerbung

Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsprozess

Bewerber*innen können zum Studiengang „Management in der Medizin“ zugelassen werden, wenn sie

  • an einer Hochschule im In- oder im Ausland einen ersten einschlägigen berufsqualifizierenden Abschluss (z. B. Bachelor, Magister, Diplom, Staatsexamen) erworben haben und
  • über eine einschlägige, mindestens einjährige Berufserfahrung als Arzt oder (Nachwuchs)-Führungskraft in der Gesundheitswirtschaft verfügen.

Die oben genannten Voraussetzungen sind schriftlich nachzuweisen. 

 

Damit Ihre Bewerbung vollständig ist, legen Sie uns bitte folgende Unterlagen bei:

  • Anmeldeformular ausgedruckt und unterschrieben,
  • beglaubigte Kopie Ihres ersten (Fach-)Hochschulabschlusses,
  • tabellarischer Lebenslauf.


Anmeldeformular für die Kohorte 24/25

 

Einschreibung

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer berufsbegleitenden Master- und Zertikatsstudiengänge haben den Status als Weiterbildungsstudierende der Universität Münster. Damit erhalten Sie eine persönliche Nutzerkennung, mit der Sie Zugriff auf die Online-Angebote haben, eine E-Mail-Adresse der Universität erhalten und sich einen Bibliotheksausweis ausstellen lassen können.

Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, sich als ordentliche Studierende an der Universität Münster einzuschreiben, um z. B. das Semesterticket (NRW-Ticket) nutzen zu können. Beachten Sie hierbei die Einschreibungsfristen und Semestergebühren der WWU.

Teilnahmeentgelt

Das Teilnahmeentgelt für den Masterstudiengang „MBA Management in der Medizin“ beträgt 18.700,- €. 

Im Teilnahmeentgelt enthalten sind die Kosten für die Teilnahme, die Prüfungen und die Seminarunterlagen. Diese werden den Teilnehmenden in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

Der Studiengang ist umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 21a (bb) UStG.

Reise- und Übernachtungskosten müssen von den Teilnehmenden selbst getragen werden.

Fördermöglichkeiten

Förderung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Weiterbildungsmaßnahmen staatlich gefördert werden. Profitieren Sie beispielsweise von einem öffentlichen Zuschuss zu dem Teilnahmentgelt durch die Bildungsprämie des Bundes (www.bildungspraemie.info). Hier können Sie bis zu 500 Euro Förderung für Ihre Weiterbildung erhalten.

Finanzierung
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Kredite und Darlehen für Ihr Studium zu beantragen. Zum Beispiel bei der KfW Förderbank oder der DKB für bereits Studierende oder der  Deutschen Bildung AG für berufsbegleitende Master- bzw. MBA-Studiengänge.

Unabhängig von staatlichen Vorgaben können Sie bei vielen Finanzinstituten einen Kredit zur Finanzierung Ihrer Ausbildung beantragen. Es gibt bereits viele Anbieter, die flexible Lösungen anbieten. Informieren Sie sich dazu bitte direkt bei den für Sie infrage kommenden Banken oder Sparkassen.

Eine Sondersituation ergibt sich für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, um diesen einen Übergang in einen zivilen Beruf zu erleichtern. Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr übernimmt Weiterbildungskosten je nach Voraussetzung komplett oder anteilig.

Steuerliche Aspekte
Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme an unseren Weiterbildungsangeboten entstehen, sind in der Regel in Form von "Werbungskosten" oder "Sonderausgaben" in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z.B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel.
Bitte beachten Sie: Steuerliche Fragen sind ein sehr dynamischer Bereich, mit dem sich die Finanzgerichte immer wieder befassen. Prüfen Sie in jedem Fall Ihre individuelle Situation und befragen Sie Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.