Die WWU Weiterbildung wird zur Universität Münster Professional School - Wir haben einen neuen Namen! –

Teilnahmebedingungen und Verbraucherinformationen

Lehrerfortbildungen sport-lernen

1. Vertragsschluss & Gegenstand

1.1 Der Vertrag kommt zwischen dem Veranstalter, der WWU Weiterbildung gemeinnützige GmbH, Königsstraße 47, 48143 Münster, HRB 10595 (im Folgenden WWU Weiterbildung genannt) – vertreten durch die alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin Dr. Kristin Große-Bölting – und dem/der Antragsteller/in zustande, wenn die WWU Weiterbildung den Eingang der Anmeldung bestätigt.

1.2 Der jeweilige Umfang der vertraglichen Leistungen im Rahmen der Seminare ergibt sich aus den Informationsunterlagen sowie den im Anmeldeformular festgelegten Einzelheiten.

2. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung ist innerhalb des in der Rechnung angegebenen Zahlungsziels an die WWU Weiterbildung, Sparkasse Münsterland-Ost, IBAN: DE37 4005 0150 0000 4435 56, BIC: WELADED1MST zu leisten. Erfüllung tritt mit Gutschrift auf dem Konto der WWU Weiterbildung ein. Das Teilnahmeentgelt enthält keine Umsatzsteuer. Die WWU Weiterbildung ist eine von der Umsatzsteuer befreite gemeinnützige Gesellschaft, deren Mittel vor allem der Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster dienen. Die WWU Weiterbildung behält sich jedoch vor, bei einer Änderung der rechtlichen Voraussetzungen die Mehrwertsteuer zu erheben.

3. Leistungsänderungen

3.1 Die WWU Weiterbildung behält sich vor, die Seminare bei Bestehen eines anerkennenswerten Interesses abzusagen oder zu verändern. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn für das Seminar die im Anmeldeformular festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, oder wenn die Leistungen durch den Veranstalter aufgrund höherer Gewalt oder Unmöglichkeit nicht erbracht werden können. Im Falle der Unmöglichkeit und der nicht erreichten Mindestzahl von Teilnehmenden ist der WWU Weiterbildung die Absage bis zwei Wochen vor Seminarbeginn möglich. Der/die Teilnehmende wird unverzüglich unterrichtet und erhält das gegebenenfalls bereits gezahlte Entgelt ohne Abzüge zurückerstattet.

3.2 Die WWU Weiterbildung behält sich vor, anstatt der angekündigten Dozenten Ersatzdozenten und weitere Dozenten zu benennen sowie den Unterrichtsablauf zu verändern, soweit dadurch wesentliche Züge des Seminars nicht geändert werden, und die Änderung dem/der Teilnehmenden zumutbar ist. Für den Fall, dass ein komplettes Seminar nicht abgehalten werden kann, weil die Referenten verhindert sind, wird die WWU Weiterbildung versuchen, einen Ersatztermin anzubieten. Die genannten Leistungsänderungen berechtigen nicht zu einer Minderung des vereinbarten Teilnahmeentgelts.

4. Widerruf, Stornierung und Nichtteilnahme (außer Wintersportseminare)

4.1 Die Anmeldung kann durch den Anmeldenden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Einzelheiten sind der auf dem Anmeldeformular aufgeführten Widerrufsbelehrung zu entnehmen.

4.2 Eine Stornierung der Anmeldung muss schriftlich gegenüber der WWU Weiterbildung erklärt werden. Bei einem Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung entstehen keine Kosten. Erfolgt die Stornierung der Anmeldung weniger als 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, so wird das volle Teilnahmeentgelt fällig. Der Teilnehmer ist, auch wenn er die Veranstaltung nicht besucht, zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühr verpflichtet – gleich, ob die Säumnis mit oder ohne sein Verschulden herbeigeführt wurde.

4.3 Bis zu zwei Wochen vor Seminarbeginn ist die Benennung eines/einer Ersatzteilnehmenden möglich. Bei der Benennung eines/einer Ersatzteilnehmenden wird ein Bearbeitungsentgelt von 10,- € in Rechnung gestellt.

4.4 Weitergehende Ansprüche bestehen, außer im Falle der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder bei sonstigen Verletzungen, soweit diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters beruhen, nicht, insbesondere Reise-, Hotel- und/oder anderweitige Kosten – soweit sie nicht ausdrücklich Teil des Leistungsumfangs sind – werden dem Teilnehmer bei Absage nicht ersetzt.

5. Haftung

5.1 Die WWU Weiterbildung übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an Personen oder Sachen, die bei der An- und Rückreise zum und vom Veranstaltungsort entstehen. Schadensersatzansprüche im Rahmen des Angebotes können nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit entstehen. Eine weitergehende Schadenshaftung gegenüber dem Veranstalter oder gegen Übungsleitende ist ausgeschlossen.

5.2 Allen Teilnehmenden wird empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung zur Deckung von Ansprüchen aus Personen- oder Sachschäden Dritter abzuschließen. Bei Diebstählen, Sachschäden und anderweitigen Schäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

5.3 Werden entliehene (Sport-)Materialien und/oder -geräte teilweise oder ganz beschädigt oder nicht zurückgegeben, ist die Entleiherin oder der Entleiher schadensersatzpflichtig.

6. Seminarunterlagen

Der/die Teilnehmende erhält die urheberrechtlich geschützten Seminarunterlagen zu Eigentum und verpflichtet sich, diese nicht an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen.

7. Besondere Bedingungen für die Teilnahme an Sportfortbildungen

Für die Teilnahme können zusätzliche Voraussetzungen erforderlich sein (z.B. adäquate skitechnische Leistungen für die Wintersportseminare).

7.1 Nutzung der Sportstätten

7.1.1 Der Zutritt zu allen Räumen und Sportstätten, die bei der Veranstaltung genutzt werden, ist nur teilnahmeberechtigten Personen gestattet. Für die Nutzung aller Sportstätten gelten die Benutzungsordnungen der jeweiligen Anlage, die Regelungen zur sachgerechten und zweckbestimmten Nutzung enthalten. Die Benutzungsordnungen sind verbindlich.

7.1.2 Es ist geeignete und dem Rahmen angemessene Kleidung zu tragen. Diesbezügliche Hinweise in der Kursbeschreibung sind zu beachten.

7.1.3 Das Fotografieren oder Filmen ist nur nach vorheriger Rücksprache mit der Kurs-Leitung und mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen zulässig.

7.1.4 Das Mitführen von Tieren ist grundsätzlich verboten.

7.1.5 Den Anweisungen der Dozenten sowie anderer das Hausrecht ausübender Personen ist Folge zu leisten. Alle Verhaltensweisen sind zu unterlassen, die dem ordnungsgemäßen Ablauf von Sportveranstaltungen zuwiderlaufen, andere stören oder eine Gefährdung für Personen, Gebäude oder Sachen darstellen.

7.2 Ausschluss von Teilnehmenden

Übungsleitende sind berechtigt, Teilnehmende von den Angeboten auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten ihre Gesundheit oder die Gesundheit und das Wohlbefinden der anderen Teilnehmenden trotz Mahnung erheblich gefährden. Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, Ordnungen oder Anordnungen vom Veranstalter kann zum Entzug der Teilnahmeberechtigung führen. Bei einem Ausschluss eines/einer Teilnehmenden gemäß 7.2.1 und 7.2.2 besteht die Verpflichtung des Teilnehmenden zur Zahlung des Teilnahmeentgeltes weiterhin.

7.3 Wintersportseminare

7.3.1 Für die Organisation der An- und Abreise sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich. Im Teilnahmeentgelt enthalten sind die Unterbringung sowie Frühstück und Abendessen. Ein Mittagessen ist im Leistungsumfang nicht enthalten.

7.3.2 Die Anmeldung kann durch den Anmeldenden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Einzelheiten sind der auf dem Anmeldeformular aufgeführten Widerrufsbelehrung zu entnehmen.

7.3.3 Ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag seitens des Teilnehmenden besteht nicht. In begründeten Ausnahmefällen (Verletzung etc.) behält sich der Veranstalter aus Kulanzgründen eine Ausnahmeregelung vor. Ein Rücktritt muss schriftlich gegenüber der WWU Weiterbildung erklärt werden. Bei einem Rücktritt bis 5 Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro fällig. Erfolgt der Rücktritt weniger als fünf Wochen vor dem Beginn der Fahrt, so wird der Erstattungsbetrag nach den entstandenen Kosten festgelegt; höchstens können jedoch 50% des Kurspreises erstattet werden. Erfolgt der Rücktritt weniger als zehn Tage vor dem Beginn der Fahrt ist eine Erstattung des Kurspreises nicht möglich. Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung bei der WWU Weiterbildung.

7.3.4 Bis zum Beginn der Fahrt kann der Teilnehmende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Sofern bereits vorbereitender Unterricht stattgefunden hat, ist die/der Dritte dazu verpflichtet, sich über den Inhalt des stattgefundenen Unterrichts Kenntnis zu verschaffen und diesen auf geeignete Wiese anzueignen. Die WWU Weiterbildung kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser besonderen Erfordernissen nicht genügt. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprüngliche Teilnehmende und der Ersatzteilnehmende als Gesamtschuldner für den Kurspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

7.3.5 Weitergehende Ansprüche bestehen, außer im Falle der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder bei sonstigen Verletzungen, soweit diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters beruhen, nicht, insbesondere Reise-, Hotel- und/oder anderweitige Kosten – soweit sie nicht ausdrücklich Teil des Leistungsumfangs sind – werden dem Teilnehmer bei Absage nicht ersetzt.

7.3.6 Der Unterricht gehört zum Leistungsumfang. Dieser kann am Vormittag und/oder am Nachmittag und/oder am Abend durchgeführt werden. Neben der Kursteilnahme sind die ergänzenden Theorieveranstaltungen verpflichtender Bestandteil. Unterricht wird nur durchgeführt, wenn die Sicherheit der Teilnehmenden gewährleistet ist (geeignete Wetter- und Umweltbedingungen, etc.) und ökologisch vertretbare Bedingungen herrschen.

7.3.7 Erhöhen sich nach der Anmeldung Beförderungskosten (Treibstoffkosten, etc.) oder Gebühren (Liftgebühren, etc.), kann die Erhöhung an den Teilnehmenden anteilig weitergegeben werden.

7.3.8 Der Abschluss einer Reiserücktritts-, Reisekranken-, Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung wird empfohlen. Der gewählte Versicherungsschutz sollte unbedingt die Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten umfassen. Für Lehrer wird das Einholen einer Dienstreisegenehmigung empfohlen.

8. Datenschutz

8.1 Zum Zwecke der Anmeldungsverarbeitung werden die auf dem Antrag gemachten Angaben der Teilnehmenden gespeichert, ausgewertet und ebenfalls zwecks Vertragsvollziehung an Dozenten und andere Teilnehmende desselben Kurses weitergegeben.

8.2 Ferner möchte die WWU Weiterbildung den Teilnehmenden künftig entsprechendes Informationsmaterial zusenden. Dieser Übersendung von Informationen können die Teilnehmenden jederzeit widersprechen.

8.3 Unsere vollständige Datenschutzerklärung finden Sie unter www.wwu-weiterbildung/datenschutz.

9. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Einseitige Vorbehalte oder Bedingungen werden nicht Vertragsgegenstand. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden oder Lücken aufweisen, so wird die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht davon berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem von der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Ziel in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahekommt. Sollte in diesen Bedingungen eine Lücke auftreten, so werden die Parteien eine Regelung finden oder gelten lassen, die dem entspricht, was sie vereinbart hätten, wenn sie den offen gebliebenen Punkt bedacht hätten. Weitergehende Rechtsansprüche leiten sich aus diesem Vertrag nicht ab. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der ausschließliche Gerichtsstand ist Münster/ Westfalen, Deutschland.

Münster, Mai 2018