Hinzurechnungsbesteuerung - Änderungen nach dem ATAD-Umsetzungsgesetz
Inhalte:
- Erläuterung der Funktionsweise der Hinzurechnungsbesteuerung nach altem und neuem Recht
- Synoptische Gegenüberstellung von Alt- und Neufassung der einschlägigen AStG-Regeln
- Besprechung wesentlicher Änderungen anhand von praxisrelevanten Fallbeispielen
- Beteiligungsvoraussetzungen
- Änderungen des Aktivitätskatalogs
- Motivtest
- Besteuerung nachgeschalteter Zwischengesellschaften
- Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags
- Zeitliche Anwendung: Übergangsregeln und Besonderheiten für den Veranlagungszeitraum 2022
- Richtliniengetreue Umsetzung der ATAD-Vorgaben?
- Europarechtliche Aspekte der Neuregelung
- Auswirkungen der Einführung einer globalen Mindestbesteuerung (Pillar Two)
Lernziele:
- Aktualisierung der Kenntnisse zur Hinzurechnungsbesteuerung (ideal für Fachberater)
- Sicherheit bei der Steuerdeklaration durch Praxisfälle
- Aneignung von Beratungs-Know-how für Betriebsprüfungen
Für diese Veranstaltung wird Ihnen ein Umfang von 5 Zeitstunden gemäß § 9 der Fachberaterordnung (FBO) anerkannt. Die Teilnehmenden erhalten im Anschluss eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der Steuerberaterkammer.
Die Fortbildung ist auch offen für Steuerberater/innen ohne Fachberaterqualifikation sowie Fachanwälte für Steuerrecht. Das Internationale Steuerrecht sollte zum Tagesgeschäft gehören.
Wichtige Informationen
Termin:
Freitag, 19. Mai 2023 von 13.30-19.00 Uhr(5 Zeitstunden)
Anmeldeschluss:
05.05.2023
Teilnahmeentgelt:
350 € / 300 € für Alumni.
Im Teilnahmeentgelt enthalten sind die Kosten für die Teilnahme, die Bescheinigung über die Teilnahme nach §9 FBO und die Seminarunterlagen. Diese werden den Teilnehmenden in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
Ort:
HYBRID - Die Teilnahme ist bei uns vor Ort an der Königsstraße 47 in 48143 Münster oder online möglich.
Dozent:
StB Sven Meyer, (Deloitte GmbH, Düsseldorf)
Freie Plätze:
12
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Beratung
Vanessa Pilz
Tel. +49 251 83-2 71 20
vanessa.pilz(at)uni-muenster.de