Die WWU Weiterbildung wird zur Universität Münster Professional School - Wir haben einen neuen Namen! –
Bewerbung

Bewerbung

Anmeldung

Zugelassen werden Bewerber/-innen,

  • die an einer Hochschule im In- oder im Ausland einen Bachelor erworben haben (z.B. im Bereich Verwaltungswissenschaften, Verwaltungsinformatik, BWL oder vergleichbaren Studiengängen) oder über eine vergleichbare Qualifikation verfügen (z.B. Diplom-Verwaltungswirt/in (FH), Verwaltungsfachwirt/in)
  • und über mindestens 1 Jahr Berufserfahrung verfügen.

Vergleichbare Abschlüsse an einer ausländischen Hochschule werden ebenfalls anerkannt. Gute Englischkenntnisse sind förderlich.

Wenn Sie sich bei uns bewerben möchten, füllen Sie bitte unser Anmeldeformular aus und senden dieses zusammen mit Ihrem Lebenslauf sowie einer beglaubigten Kopie Ihres Hochschulabschlusszeugnisses an die untenstehende Adresse. Nach einer Prüfung der Zugangsvoraussetzungen durch den Prüfungsausschuss erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung sowie den Zulassungsbescheid.

Freie Plätze für das Wintersemester 2023/24 (Studienbeginn 13.11.2023) können noch bis zum 27. Oktober 2023 vergeben werden.

WWU Weiterbildung gemeinnützige GmbH
Zertifikatsstudium „E-Government“
Königsstr. 47
48143 Münster

E-Mail: mirela.genius(at)uni-muenster.de

Studierendenstatus

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer berufsbegleitenden Master- und Zertikatsstudiengänge haben den Status als Weiterbildungsstudierende der Universität Münster. Damit erhalten Sie eine persönliche Nutzerkennung, mit der Sie Zugriff auf die Online-Angebote haben, eine E-Mail-Adresse der Universität erhalten und sich einen Bibliotheksausweis ausstellen lassen können.

Teilnahmeentgelt

Das Teilnahmeentgelt für das Studium beträgt 6.250,- Euro.

Darin enthalten sind die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, die Seminarunterlagen sowie die Prüfungsleistungen.

Das Zertifikat ist umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 21a (bb) UStG.

Fördermöglichkeiten

Steuerliche Aspekte

Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme an unseren Weiterbildungsangeboten entstehen, sind in der Regel in Form von "Werbungskosten" oder "Sonderausgaben" in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z. B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel.
Bitte beachten Sie: Steuerliche Fragen sind ein sehr dynamischer Bereich, mit dem sich die Finanzgerichte immer wieder befassen. Prüfen Sie in jedem Fall Ihre individuelle Situation und befragen Sie Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

Finanzierung

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Kredite und Darlehen für Ihr Studium zu beantragen. Zum Beispiel bei der KfW Förderbank oder der DKB für bereits Studierende oder der  Deutschen Bildung AG für berufsbegleitende Master- bzw. MBA-Studiengänge.

Unabhängig von staatlichen Vorgaben können Sie bei vielen Finanzinstituten einen Kredit zur Finanzierung Ihrer Ausbildung beantragen. Es gibt bereits viele Anbieter, die flexible Lösungen anbieten. Informieren Sie sich dazu bitte direkt bei den für Sie infrage kommenden Banken oder Sparkassen.

Eine Sondersituation ergibt sich für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, um diesen einen Übergang in einen zivilen Beruf zu erleichtern. Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr übernimmt Weiterbildungskosten je nach Voraussetzung komplett oder anteilig.