Fachberater/-in für Internationales Steuerrecht

Fach­berater/-in für Inter­nationales Steuer­recht

Inhalt & Konzept

Ziel des Lehrgangs ist die Vermittlung der für den Erwerb des Fachberatertitels notwendigen theoretischen Kenntnisse. Aus inhaltlicher Sicht, ist es das Ziel der Dozenten, dass die Teilnehmenden das praxisorientierte Know-how, das für eine qualifizierte internationale Steuerberatung erforderlich ist, erlangen.

Präsenzblöcke

Termine & Ort

Der nächste Lehrgang startet 12.03.2022.
Anmeldeschluss: 15.02.2022

Die Veranstaltungen dieses Lehrgangs finden Hybrid statt. Das bedeutet, Sie können sowohl hier bei uns vor Ort in Präsenz teilnehmen, als auch per Online-Zuschaltung und das ganz interaktiv. So sind und bleiben sowohl Sie als auch wir unabhängig von evtl. Lockdowns, insbesondere, wenn diese von Bundesland zu Bundesland variieren. Für die Teilnahme in Präsenz finden die Seminare in Münster in den Räumlichkeiten der WWU Weiterbildung, Königsstraße 47 in 48143 Münster statt. 

Die Kurszeiten sind i. d. R.:
freitags: 13.00/ 14.00 – 17.30 /18.30/19:30 Uhr
samstags: 9.00 – 16.00 / 17.00 Uhr

Zwischen den Blöcken liegen mind. dreiwöchige Selbstlernphasen.

Den Terminplan für kommenden den Kurs 2022 finden Sie hier.

Materialien

Die Teilnehmenden erhalten von den Dozenten erstellte Skripte mit Übungen aus der Praxis. Zudem werden komplexe Fallstudien in den Lehrgang integriert, durch die eine umfassende Reflexion des Gelernten ermöglicht wird.

Den Teilnehmern wird folgendes Buch zur Anschaffung empfohlen:

Jacobs: Internationale Unternehmensbesteuerung, 8. neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2011, C.H.BECK; ISBN 978-3-406-67941-4

Prüfungen & Titel

Nach jedem Präsenzblock und einer mindestens dreiwöchigen Selbstlernphase wird eine
4-stündige Klausur geschrieben. Die insgesamt 3 Klausuren werden lehrgangsbegleitend geschrieben.

Die Zertifizierung des Lehrganges „Fachberater/-in für Internationales Steuerrecht“ der WWU Weiterbildung durch die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe wird jährlich neu beantragt.

Die Teilnehmenden erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme am Lehrgang sowie über das erfolgreiche Absolvieren der Klausuren zum Nachweis gegenüber der Steuerberaterkammer (siehe § 4 Abs. 1 Fachberaterordnung).

Weitere Voraussetzung für den Erwerb des amtlichen Titels „Fachberater/-in für Internationales Steuerrecht” ist darüber hinaus der Nachweis besonderer praktischer Kenntnisse in Form von 30 persönlich und eigenverantwortlich bearbeiteten einschlägigen Fällen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung.

Fortbildungen

Nach Verleihung der Fachberaterbezeichnung muss laut Fachberaterordnung in jedem Kalenderjahr eine Fortbildung durchgeführt werden (§ 9 FBO). Weitere Informationen zu unseren Fortbildungen finden Sie hier:

Fortbildungen Internationales Steuerrecht

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Masterstudiengang Betriebswirtschaftliche Beratung