Die WWU Weiterbildung wird zur Universität Münster Professional School - Wir haben einen neuen Namen! –
Qualifizierungslehrgang Hochschulmanagement

Qualifizierungslehrgang Hochschulmanagement

Zugangs­voraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzungen für die Zulassung zum Qualifizierungslehrgang Hochschulmanagement sind:

  • eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung z.B. Bürobereich oder vergleichbare Qualifikation
  • praktische Berufserfahrungen im Hochschulbereich

Die Teilnehmendenzahl ist auf 25 Personen begrenzt.

Ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die IHK_Prüfung erfüllen, können Sie unter www.ihk-nw.de/zulassung überprüfen.

Bewerbung

Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • ein Bewerbungsschreiben
  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • relevante Zeugnisse
  • ein Empfehlungsschreiben der/des Vorgesetzten

Anmeldeschluss ist der 30. Oktober 2023.

Die Teilnehmerzahl des Qualifizierungslehrgangs Hochschulmanagement ist auf 25 Personen begrenzt. Die zur Verfügung stehenden Plätze werden nach der Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen nach Eingang der Anmeldungen vergeben. Die Teilnehmenden erhalten eine schriftliche Zulassungsbestätigung der WWU Weiterbildung gemeinnützige GmbH und die für den Lehrgang verbindlichen Vertragsunterlagen.

Teilnahme­entgelt

Das Teilnahmeentgelt beträgt insgesamt 6.950,- €.

Darin enthalten sind, die Kosten für die Teilnahme, die Lehrgangsbegleitenden Prüfungen sowie die durchgängige Betreuung der Teilnehmenden und das umfangreiche Kursmaterial. Dieses wird in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Die Reise- und Übernachtungskosten sowie die Prüfung zum*zur Fachwirt*in für Hochschulmanagememnt bei der IHK Nord Westfalen sind im Teilnahmeentgelt nicht enthalten.

Das Teilnahmeentgelt kann wahlweise in einer Gesamtsumme oder in zwei Raten zu je 3.475,- € entrichtet werden.

Der Lehrgang ist umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21a (bb) UStG.

Förder­möglichkeiten

Steuerliche Aspekte

Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme an unseren Weiterbildungsangeboten entstehen, sind in der Regel in Form von "Werbungskosten" oder "Sonderausgaben" in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z. B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel.
Bitte beachten Sie: Steuerliche Fragen sind ein sehr dynamischer Bereich, mit dem sich die Finanzgerichte immer wieder befassen. Prüfen Sie in jedem Fall Ihre individuelle Situation und befragen Sie Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

Finanzierung

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Kredite und Darlehen für Ihr Studium zu beantragen. Zum Beispiel bei der KfW Förderbank oder der DKB für bereits Studierende oder der  Deutschen Bildung AG für berufsbegleitende Master- bzw. MBA-Studiengänge.

Unabhängig von staatlichen Vorgaben können Sie bei vielen Finanzinstituten einen Kredit zur Finanzierung Ihrer Ausbildung beantragen. Es gibt bereits viele Anbieter, die flexible Lösungen anbieten. Informieren Sie sich dazu bitte direkt bei den für Sie infrage kommenden Banken oder Sparkassen.

Eine Sondersituation ergibt sich für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, um diesen einen Übergang in einen zivilen Beruf zu erleichtern. Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr übernimmt Weiterbildungskosten je nach Voraussetzung komplett oder anteilig.